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Gefängnisstrafe durch Zahlung von 1054,- Euro abgewandt

Schliebenstr. - 26.06.2017

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Ebersbach
kontrollierten am 24. Juni 2017 kurz nach Mitternacht einen Mann auf
der Schliebenstraße in Bautzen. Dabei kam ein bestehender Haftbefehl
des Amtsgerichtes Leipzig zum Vorschein. Der 40-jährige Pole wurde
aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe
von 40 Tagen verurteilt. Die Vollstreckung kann durch Zahlung der
Geldstrafe in Höhe von 920,- Euro abgewendet werden. Außerdem sind
die Kosten des Verfahrens von 134,- Euro zu begleichen.

Zu seinem Glück hatte er ausreichend Geld dabei. Nur durch die
Zahlung von 1054,- Euro blieb dem Mann das Gefängnis erspart.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Bundespolizeirevier Bautzen
Telefon: 0 35 91 / 53 22 40
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ebersbach, übermittelt durch news aktuell

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